
Es gibt nur ein einziges Menschenrecht: das Recht, Rechte zu haben. – Hannah Arendt
Im Gegensatz zu Dr. Alexander Van der Bellen als Staatsoberhaupt der Republik Österreich, die keine Republik mehr ist, sondern Diktatur, ist es mir als Mediatorin nach ZivMediatG, Akad. Expertin Gartentherapie, Studentin der Rechtswissenschaften, Enkeltochter, Frau und Mensch und vor allem als österreichische Staatsbürgerin unmöglich zu einem gewaltigen Konflikt zwischen dem Land meiner Geburt und mir zu schweigen.
Die Basis für Kooperation zw. Individuum – Staat bilden Gesetz und Verfassung.
Wenn Gesetz und Verfassung nicht gelten, gibt es keine Basis für Kooperation.
ZAHLEN – DATEN- FAKTEN
Als Mediatorin interessieren mich im Umgang mit einem Konflikt primär
ZAHLEN – DATEN – FAKTEN.
Gleichzeitig weiß ich, dass Sachlichkeit Menschen extrem wütend macht.
Indem ich mich öffentlich äußere, setze ich mich Dr. Alexander Van der Bellens Hass aus.
Unter Dr. Alexander Van der Bellen werden Frauen genauso systematisch entrechtet, diffamiert, diskreditiert, sexuell belästigt, ausgebeutet, unterdrückt, gebrandmarkt und entmenschlicht – mit einem Wort: zerstört – wie unter jedem anderen Tyrann.

Ein Unternehmen [Staat] kann selbst zu einem perversen System werden, wenn der Zweck die Mittel heiligt, wenn es [er] zu allem bereit ist, um seine Ziele zu erreichen, und nicht einmal davor zurückschreckt, Menschen zu zerstören.
Auf der Ebene der Arbeitsorganisation kann sogar mittels eines perversen Prozesses die Lüge dem Aufbau des Unternehmens [Staates] dienen.
In einem wettbewerbsorientierten Wirtschaftssystem sind zahlreiche Führungspersönlichkeiten ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen und halten sich nur durch ein zerstörerisches Abwehrsystem auf ihrem Posten, indem sie sich weigern die menschliche Komponente zu berücksichtigen, ihrer Verantwortung ausweichen und mithilfe von Lüge und Angst <<regieren>>.
– Marie-France Hirigoyen in Die Masken der Niedertracht, S. 105-106
Worum geht es ?
Die Republik Österreich unter Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen hat leider ein MASSIVES PROBLEM mit GEWALT GEGEN FRAUEN, mit der Bindung der gesamten staatlichen Verwaltung an Gesetz und Verfassung (Legalitätsprinzip) sowie der Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilendes bzw. rechtsstaatliches Prinzip).
Das Glaubenssystem liberale Demokratie unter Dr. Alexander Van der Bellen ist nur vorgetäuscht (rituelle Gewalt).
Allein 2024 gab die Republik Österreich unter Dr. Alexander Van der Bellen € 418 Millionen für Werbung aus, mit anderen Worten für das Image „liberale Demokratie“.
Dr. Alexander Van der Bellens Macht als Bundespräsident basiert auf einer Lüge.
Es ist DIE LÜGE von der Existenz eines Rechtsstaates.
In dem alle Verwaltung an das Gesetz gebunden ist.
In dem alle vor dem Gesetz gleich sind,
das heißt: die Justiz unabhängig ist.
Und alle gleiche Rechte haben.
Männer wie Frauen.

Worum geht es beim rechtsstaatlichen Prinzip ?
Um das Verhältnis des einzelnen Menschen (= Individuum) zum Staat.
Toleranz setzt eindeutig definierte Grenzen voraus und die bilden Gesetz und Verfassung.
Ich, Claudia Patricia Bernleitner, geboren 1984 in Wien, werfe dem Staat Österreich unter Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen und der ehemaligen Justizministerin Dr. Alma Zadic, LL.M. schwere Menschenrechtsverletzungen mit eindeutigen Bezug zu den Frauenrechten im fremden und eigenen Namen über den Zeitraum von mehreren Jahren (2021 bis 2025) und unter Justizministerin Dr. Anna Sporrer seit 5.6.2025 bzw. 14.8.2025 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 321a StGB) vor.
Nachdem ich nichts (!) von den „strengen Verfahren für alle Handlungen des Staates und seiner AmtsträgerInnen„, die in einem Rechtsstaat zur Begrenzung der Macht des Staates und seiner AmtsträgerInnen zum Schutz von StaatsbürgerInnen vor Machtdemonstration, Gewalt und Willkür vorgesehen sind, merke, sehe ich eine klare Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
Mein Welt- und Menschenbild:
Beginnen will ich mit meinem Welt- und Menschenbild: Es ist kritisch-humanistisch und psychoanalytisch orientiert. Ich weiß, was „der andere Mann“ in der Psychoanalyse ist. Genauso wie der latente Inzest, die perversen Machenschaften und das Unternehmen, das die perversen Methoden geradezu fördert. Vor allem weiß ich, woran ich einen Narzissten erkenne, wie der beherrschende Einfluss eines narzisstisch Perversen wirkt und dass ein Narzisst, wenn es ihm nicht gelingt einen anderen zu verführen, er diesen zerstören will (sog. narzisstische Verführung bzw. Manipulation).
Die vom Narzissten abgelehnte Person wird in weiterer Folge auch von der Gruppe abgelehnt (Group Think + Mob Mentality), womit wir bei Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Antisemitismus, Homophobie, Rassismus, Sexismus) wären.
Es gibt 3 Formen eines Übergriffs:
- Entrechtung durch Aneignung
- Beherrschung (der andere wird in einem Zustand der Unterwerfung gehalten)
- Prägung (ein Brandzeichen soll dem anderen aufgenötigt werden)
Ich empfehle Die Masken der Niedertracht von Marie-France Hirigoyen – ein Standardwerk in der Psychoanalyse, Familientherapie und Viktimologie, Anatomie menschlicher Destruktivität, Kinder psychisch kranker Eltern, Familie und Familientherapie, Kommunikation – Selbstwert – Kongruenz, Einführung in die Supervision sowie Irren ist menschlich – Lehrbuch der Psychiatrie und Psychotherapie.
Warum erwähne ich die Psychoanalyse ?
Ganz einfach, weil mithilfe der Psychoanalyse lässt sich so gut wie alles erklären.
Wenn zwei Frauen der Familie Bernleitner 2021 von der Republik Österreich als BESCHULDIGTE in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt werden, dann ist das EIN ANGRIFF in der Psychoanalyse.
Und wenn eine der beiden Opfer mehrerer – nicht einer – mehrerer Straftaten war (Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Eigenmächtige Heilbehandlung, Unterlassene Hilfeleistung, Quälen oder Vernachlässigen schutzbedürftiger Personen sowie Nötigung) und die andere zivilcouragierte Helferin, dann ist das umso heftiger, weil Victim-Blaming.
Das, was ich in den letzten 5 Jahren im Umgang mit Polizei, Justiz und „Gewaltschutz“ unter Dr. Alexander Van der Bellen erlebt habe, lässt sich mit Gewalt und Willkür kurzfassen.
Warum greifen die narzisstisch Perversen an? Aus einer psychotischen Angst heraus.
Die narzisstisch Perversen sind größenwahnsinnige Individuen, sie stabilisieren ihren nicht vorhandenen Selbstwert auf Kosten anderer und fallen auf durch ihre offen zur Schau getragene moralische Überlegenheit.
Diese Personen können nicht anders leben, sie müssen den anderen <<zerstören>>. Sie müssen ihn herabwürdigen, um Achtung vor sich selbst zu gewinnen und dadurch Macht; denn sie gerieren nach Bewunderung und Anerkennung. Sie empfinden weder Mitgefühl noch Anerkennung für den anderen, da Beziehungen sie ja nicht berühren. Den anderen respektieren bedeutet, ihn als menschliches Wesen zu betrachten und den Schmerz zu erkennen, den man ihm zufügt.
- – Marie-France Hirigoyen in Die Masken der Niedertracht, S. 12



Dr. Alexander Van der Bellen – ein Narzisst ?
Narzissmus wird zum ersten Mal von Sigmund Freud erwähnt und zwar im Zusammenhang mit Homosexualität.
Der Narzisst handelt nach einer kühlen Rationalität und ist hochgradig manipulativ.
Da er keine Substanz hat, muss er sich an einem anderen <<ankoppeln>>.
Gelingt es ihm nicht den anderen zu verführen, will er diesen zerstören.
Der Narzissmus erfüllt eine Schutzfunktion: Er schützt vor Angst und Depression.
Für Dr. Alexander Van der Bellen bin ich „gefährliches Objekt“. Ich spiegle ihm nicht sein narzisstisches Idealselbst. Ich bin „böse“ – ich konfrontiere ihn mit seinem Realselbst.
Damit 2 Frauen wie Doris Schmidauer und Alma Zadic für Dr. Alexander Van der Bellen „gut“ waren bzw. sind, mussten bzw. müssen aus psychoanalytischer Sicht 2 Frauen für ihn „böse“ sein: Ingeborg Maria Bernleitner und Claudia Patricia Bernleitner.
In der Psychoanalyse spricht man von einem Spaltmechanismus. So wie Adolf Hitler die Bevölkerung in Arier und Nicht-Arier geteilt hat, teilt auch Dr. Alexander Van der Bellen die Bevölkerung in 2 Gruppen: Die eine spiegelt ihm sein narzisstisches Idealselbst und die andere sein Realselbst. Das Phänomen: Projektion und projektive Identifizierung.
Das Problem: Dass der „kleine“ Saschi von seiner Mutter Alma Siebold (nicht zu verwechseln mit Alma Zadic) nicht richtig geliebt worden ist, ist NICHT MEIN THEMA.
Wir bewegen uns alle von Geburt an in Dreiecken (Triaden) durchs Leben:
Alexander Van der Bellen – Alma Zadic – Doris Schmidauer bilden ein Dreieck (Triade). Genauso wie Alexander Van der Bellen – Claudia Patricia Bernleitner – Doris Schmidauer.
Was die beiden Dreiecke unterscheidet ist: das erste ist „gesund“, das zweite dysfunktional.
Warum setze ich „gesund“ unter Anführungszeichen ? Weil in Wahrheit beide Dreiecke (Triaden) nicht gesund waren/sind, zumal es da „ein machthungriges Individuum“ gab/gibt, das von Dr. Alexander Van der Bellen in ihrer Rolle als „Justizministerin“ in den letzten 5 Jahren nicht kontrolliert worden ist: Dr. Alma Zadic, LL.M.
Wenn sich zwei Angehörige unterschiedlicher Generationen (Alexander Van der Bellen und Alma Zadic) gegen einen Dritten verbünden, dann ist das ein sog. perverses Dreieck.
Verbünden sich zwei Angehörige einer Generation gegen einen Dritten (das kranke bzw. böse Kind), dann spricht man in der Familientherapie von einer sog. starren Triade.
Sowohl perverses Dreieck als auch starre Triade sind dysfunktionale Triaden.
Warum wende ich mich an die Öffentlichkeit ?
Strafverfahrensrecht ist angewandtes Verfassungsrecht.
In den letzten 5 Jahren sind so gut wie alle Grund-, Freiheits- und Menschenrechte meiner Großmutter Ingeborg Maria Bernleitner und mir von der Republik Österreich – zumindest wissentlich, wenn nicht absichtlich – verletzt worden. So gut wie alle bis auf das Verbot der Ausweisung aus dem Heimatstaat (Grundrechtekatalog des VfGH).
Vor 10 Jahren habe ich mich als Privatperson für den Erhalt eines alten Obstgartens mit innerstädtischer Streuobstwiese auf dem historischen Areal von Sisis Kammermeierei in Schönbrunn eingesetzt, womit ich mich bei Stadt Wien und Bund, also der Republik Österreich als Gartentherapeutin und Umweltschützerin nicht beliebt gemacht habe.
Von der Partei Die Grünen habe ich damals niemanden vor Ort sich engagieren erlebt.
Warum erwähne ich das ? Ich bin immer für das eingetreten, was mir wichtig war/ist. Zivilcourage nennt sich das.
Ich gehöre KEINER POLITISCHEN PARTEI an und habe kein Religionsbekenntnis.
Ich persönlich halte ETHIK für weitaus wichtiger als Religion.
Als Mediatorin bin ich zur ALLPARTEILICHKEIT verpflichtet.
Als Staatsbürgerin treffe ich sehr wohl WERTENDE ENTSCHEIDUNGEN.
De facto werfe ich der Republik Österreich unter Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen schwerwiegende, systematische Verletzungen der Frauenrechtskonvention (CEDAW) und Missachtung der Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) vor und seit 5.6.2025 bzw. 14.8.2025 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 321a StGB).
§ 321a StGB: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
- eine Person tötet (§ 75) oder
- in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu vernichten, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
[…]
(4) Wer im Rahmen eines in Absatz 1 bezeichneten Angriffs
- einer Person eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zufügt,
- einer Person unter Verstoß gegen das Völkerrecht in schwerwiegender Weise die persönliche Freiheit entzieht oder
- eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach dem Völkerrecht als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder wesentlich einschränkt,
ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat die Tat den Tod einer Person zur Folge oder wird sie in der Absicht begangen, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften & Finanzprokuratur
Der Sachverhalt liegt auf 5 A4 Seiten zusammengefasst seit Herbst 2024 bei der Finanzprokuratur, nachdem ich im selben Jahr auch das Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften der Universität Graz zu meiner Unterstützung involviert habe.
Meine beiden Ansprechpersonen:
- Prof. Dr. Gabriele Schmölzer (Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz)
- Prof. Dr. Hannes Schütz (Leiter des Instituts für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie)

Angesprochen auf die schweren Menschenrechtsverletzungen wurde mir über die Präsidentschaftskanzlei im Auftrag von Dr. Alexander Van der Bellen am 24.9.2024 mitgeteilt, „dass diese Angelegenheit nicht den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich des Bundespräsidenten berührt.“, was rechtlich „leider“ absolut nicht korrekt ist, weil:
- Gewalt wird immer (!) von jemandem legitimiert. Im Zusammenhang mit staatlicher Gewalt spricht man von mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft (Claus Roxin).
- Menschenrechtsverletzungen weisen in der Regel Bezüge zum Wirtschaftsstrafrecht (!) auf (State and Corporate Violence).
- Seit wann gelten B-VG, StGG, EMRK (Menschenrechtskonvention) und CEDAW (Frauenrechtskonvention) in der Republik Österreich nicht mehr ? Oder gelten Grund-, Freiheits- und Menschenrechte sowie Frauenrechte „nur“ für einen Teil der österreichischen Zivilbevölkerung ? Wenn ja, für welchen Teil der österreichischen Zivilbevölkerung ? Den Teil, der ohne Fragen zu stellen, Dr. Alexander Van der Bellen folgt ?
Conclusio:
Schwere Menschenrechtsverletzungen mit eindeutigen Bezug zu den Frauenrechten berühren „leider“ sehr wohl den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich des Bundespräsidenten, vor allem dann, wenn es mir als Staatsbürgerin nicht möglich ist, mit Unterstützung eines Rechtsanwalts gegen den Staat und Staatsorgane sowie diverse privat und öffentlich geführte Organisationen, die sich mit ihrer Geschäftsführung an den Menschenrechtsverletzungen mitschuldig gemacht haben, rechtlich vorzugehen, was in einem Rechtsstaat Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen „leider“ möglich sein muss (Grundprinzipien der Verfassung – Rechtsstaatliches Prinzip).

Republik versus Diktatur:
Im Umkehrschluss bedeutet das: Ist es mir als Staatsbürgerin nicht möglich gegen den Staat und Staatsorgane sowie diverse natürliche und juristische Personen im fremden und eigenen Namen rechtlich vorzugehen, liegt kein Rechtsstaat vor, sondern ein TOTALITÄRER STAAT. Mit anderen Worten: eine Diktatur.
Das Ändern der Staatsform von Republik zu Diktatur berührt definitiv (!) den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich des Bundespräsidenten, weshalb ich Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen auch zu einer Stellungnahme und Dr. Martin Paar (Finanzprokuratur – Geschäftsfeld Staatsaufgaben und Justiz) aufgefordert habe, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag einzuschalten.
Warum nicht Mediation zur Lösung dieses Konflikts ?
Schwere Menschenrechtsverletzungen sind KEIN GEGENSTAND von MEDIATION.
Der Staat hat Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber jedem Staatsbürger und jeder Staatsbürgerin. Kommt er diesen nicht nach, entstehen Ansprüche auf Schadenersatz.
Dass mir Dr. Alexander Van der Bellen den Dialog verweigert, ist DOKUMENTIERT.
Gegenüber dem Staat bin ich nicht Mediatorin, sondern primär Staatsbürgerin.
Hier liegt ein gewaltiges Machtungleichgewicht vor:
Staat – Individuum = Machtasymmetrie
Wie hindert ein Täter sein Opfer daran zu reagieren ?
Durch das Verweigern unmittelbarer Kommunikation.
Was wird mir damit kommuniziert ?
Ich bin okay. Du bist nicht okay.
Was bedeutet das ? Dr. Alexander Van der Bellen und ich, wir bewegen uns auf den Eskalationsstufen nach Friedrich Glasl GEMEINSAM IN DEN ABGRUND.
Ab Stufe 7 (Begrenzte Vernichtung – Konflikteskalationsstufen nach Dr. Friedrich Glasl) kann ein Konflikt nur durch eine Intervention durch Dritte bzw. einen Machteingriff von außen einer Lösung zugeführt werden. Wir befinden uns in Phase 3 (Lose – Lose) Stufe 8 (Zersplitterung) bis 9 (Gemeinsam in den Abgrund).



DER MACHTEINGRIFF von AUSSEN ist der IStGH.
Warum IStGH und nicht EGMR ?
Für Menschenrechtsverletzungen, die im Wege der Amtshaftung (AHG) geltend gemacht werden, sind in einem Rechtsstaat Gerichte zuständig.
Relevante Rechtsmaterien: B-VG, StGG, StGB, ABGB, AHG, PolEntG, STEG, MedienG.
Nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig.
Ab einem Streitwert von € 5.000 besteht in Österreich absolute Anwaltspflicht.
Ist es mir nicht möglich einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu finden, der/die sich bereit erklärt, meine Rechte und die meiner Großmutter posthum gegenüber Staat, Staatsorganen sowie diversen natürlichen und juristischen Personen im Rechtsweg durchzusetzen, ist eine Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs unmöglich.
In diesem Fall wäre dann auch ein Wenden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unmöglich, womit wir bei § 321a StGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wären.
Der Streitwert im vorliegenden Fall: € 297 Millionen
Wie viele RechtsanwältInnen waren seit 2021 involviert ?
4 RechtsanwältInnen, davon 2 Frauen* und 2 Männer*
- RA Dr. Gabriele Vana-Kowarzik
- RA Dr. Alexia Stuefer
- RA Mag. Stefan Lichtenegger, LL.M.
- RA Mag. Marcus Maché
Der letzte von mir bevollmächtigte Rechtsanwalt war Marcus Maché.


Wer nötigt all diesen RechtsanwältInnen und Marcus Maché das Eingeständnis ab, dass Claudia Patricia Bernleitner nicht gleich ist ?
Als Mediatorin nach ZivMediatG stehe ich – so wie RA Mag. Marcus Maché – in einem beruflichen Naheverhältnis zum Justizressort, weshalb ich am 19.8.2025 eine Meldung beim BMJ als Hinweisgeberin zum Thema KORRUPTION mit Betreff: Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen gemacht habe, nachdem mich RA Mag. Marcus Maché, den ich 2025 mit der Durchsetzung meiner Rechte und der Rechte meiner Großmutter (posthum) gegenüber der Republik Österreich sowie diversen natürlichen und juristischen Personen bevollmächtigt habe, über die Niederlegung des Mandats (von dem er mir versichert hat, dass die Übernahme des Mandats für ihn nicht konfliktbehaftet wäre) informiert hat.
Der Verdacht:
Marcus Maché steht unter dem beherrschenden Einfluss eines narzisstisch Perversen, der ihm das Eingeständnis abnötigt, dass Claudia Patricia Bernleitner nicht gleich ist.
Die Marcus Maché und mir hierarchisch übergeordnete Person ist Justizministerin Dr. Anna Sporrer. Mithilfe der von Claus Roxin vor 50 Jahren entwickelten Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft, die damals im Fall Adolf Eichmann Anwendung gefunden hat, lassen sich die letzten Monate bzw. Jahre rekonstruieren so wie sich Dr. Alexander Van der Bellens konstruierte Realität damit dekonstruieren lässt.
Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft (Claus Roxin)
- Der Anordnende muss im Rahmen der Organisation eine Befehlsgewalt ausüben
- die Organisation muss sich im Bereich ihrer strafrechtlich relevanten Tätigkeit vom Recht gelöst haben
- und die individuell Ausführenden müssen ersetzbar (fungible) sein, sodass beim Ausfall eines Vollstreckers ein anderer an seine Stelle tritt
- die wesentlich erhöhte Tatbereitschaft der Ausführenden (Schroeder)
Claus Roxins Rechtsfigur gegossen in eine Frage: Kann Dr. Alexander Van der Bellen als Befehlshaber eines Machtapparates (= Staat) davon ausgehen, dass die ihm hierarchisch untergeordnete Justizministerin Dr. Anna Sporrer rechtswidrige Befehle von ihm „nahezu automatisch“ ausführen und an Marcus Maché weitergeben wird ?

Ich empfehle Epistemische Gewalt, Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung: Die Komplizenschaft von Frauen bei der Unterdrückung, Kritische Theorie und Feminismus, Das Unbehagen der Geschlechter, Grenzen der Gemeinschaft, Kritisch-humanistische Erziehung – Pädagogik nach Erich Fromm, Die Frauen der Nazis sowie Die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern für Menschenrechtsverletzungen nach dem Römischen Statut.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht:
Eliminierung des Rechtsstaates und Errichtung einer Diktatur, um keine Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen übernehmen zu müssen, trage ich nicht mit, weshalb ich am 2.10.2025 eine Anzeige bei der StA Wien gemacht habe, die RP Mag. Melina Buttazoni in einem Amtsvermerk verschriftlicht hat, in dem sowohl Dr. Alexander Van der Bellen als auch RA Mag. Marcus Maché von mir als Beschuldigte genannt werden.
RA Mag. Marcus Maché wegen Betrug (§ 146 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB), Ruf- und Kreditschädigung (§ 152 StGB), Üble Nachrede (§ 111 StGB), Kollusion iSd Wirtschaftsstrafrecht sowie Mittäterschaft bei der Verwirklichung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 321a iVm 12 StGB).
Dr. Alexander Van der Bellen wegen Bestechung eines Sachverständigen (§ 307 StGB), Anstiftung zu diversen Straftaten (§§ 146, 297, 152, 111 iVm 12 StGB), Kriminelle Vereinigung (§ 278 StGB) sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 321a StGB).
Der Amtsvermerk vom 2.10.2025 ist DER BEWEIS der Nicht- Existenz eines Rechtsstaates unter Dr. Anna Sporrer und Dr. Alexander Van der Bellen.
10.12.2025: Einschalten der Volksanwaltschaft am Tag der Menschenrechte
Vergangene Tage seit dem Amtsvermerk am 2.10.2025 ?
113 Tage (Stand: 22.01.2026)
Genießt der österreichische Bundespräsident nicht Immunität?
JA, als Bundespräsident genießt Dr. Alexander Van der Bellen gemäß Art 63 B-VG während seiner Amtszeit Immunität vor behördlicher und gerichtlicher Verfolgung, was bedeutet, dass er nur mit Zustimmung der Bundesversammlung strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn eine Behörde ein „Auslieferungsbegehren“ an den Nationalrat stellt, der dann die Bundesversammlung einberuft.
Und NEIN: Eliminierung des Rechtsstaates und Errichtung einer Diktatur, um keine Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen übernehmen zu müssen, sind EIN KLARER VERSTOSS GEGEN DIE VERFASSUNG, weil gemäß Art 1 B-VG ist der Staat Österreich demokratische Republik und gemäß Art 7 B-VG haben alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich zu sein. Nicht ohne Grund gibt es § 321a StGB im Strafgesetzbuch.
Wie geht’s jetzt weiter?
Ist der Staat zur Strafverfolgung unfähig bzw. unwillens wie im vorliegenden Fall, ist zum Schutz des Individuums vor Gewalt und Willkür durch Machthaber der Internationale Strafgerichtshof zuständig (subsidiäre Gerichtsbarkeit des IStGH).
Ich fordere hiermit Dr. Alexander Van der Bellen zu einer Stellungnahme und Dr. Martin Paar auf den IStGH einzuschalten. Ein Staat, der der Staatsaufgabe Justiz nicht nachkommt und Teilen der Zivilbevölkerung aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach dem Völkerrecht als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte wesentlich einschränkt oder entzieht, ist ein Fall für den IStGH.
Von mir gibt es KEIN BEREITSTELLEN für KOLLUSION – weder im Sinne der Paartherapie, noch im Sinne der Familientherapie, noch im Sinne der Sozialpsychiatrie und erst recht nicht im rechtlichen Sinn.
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Was ich persönlich am TZI-Modell nach Ruth C. Cohn liebe? Einfach alles!
Die THEMENZENTRIERTE INTERAKTION nach Ruth C. Cohn
Die Themenzentrierte Interaktion (TZI) ist ein Handlungskonzept zur Arbeit mit Gruppen und Teams. Es fördert soziales Lernen, persönliche Entwicklung und ermöglicht jedem/jeder Einzelnen und der Gruppe als Ganzes Fortschritte im Thema zu machen.
Das TZI-Modell ist in den 1950er Jahren von Ruth C. Cohn, Psychoanalytikerin (insbesonders S. Freud, H.S. Sullivan, A. Adler) und Psychologin, zusammen mit den Therapeuten Norman Liberman, Yitschak Ziemann und anderen VertreterInnen der humanistischen Psychologie (sog. „dritter Weg“ bzw. „dritte Richtung“ neben Psychoanalyse und Behaviourismus in der Psychologie) entwickelt worden.

„Ich möchte Menschen, die all dieses Leid nicht wollen, ermutigen, nicht zu resignieren und sich ohnmächtig zu fühlen, sondern ihre Vorstellungskräfte und Handlungsvermögen einzusetzen, um sich solidarisch zu erklären und zu verhalten, solange wir selbst noch autonome Kräfte in uns spüren. – Das ist das Eigentliche, was ich mit TZI möchte.“
Ruth C. Cohn
Ruth C. Cohns Anliegen war es, ein Modell zu entwickeln, dass „dem ursprünglich gesunden Menschen ein Leben ermöglicht, in dem er gesund bleiben kann„, wobei für sie Gesundheit nicht nur individuelles Wohlbefinden einer Person bedeutet, sondern auch politische Verantwortung jedes/jeder Einzelnen in der Welt (Ich – Wir – Es – Globe).
„Von der Behandlung einzelner zu einer Pädagogik für alle“ lautet der Untertitel ihrer 1975 auf Deutsch erschienenen Aufsatzsammlung „Von der Psychoanalyse zur themenzentrierten Interaktion“ und legt die unterschiedlichen Einflüsse des Modells (Existenzialismus, Psychoanalyse, Behaviourismus, Reformpädagogik, Körpertherapien, humanistische Psychologie, Gestalttherapie, klientenzentrierte Gesprächstherapie, Gruppenpsychotherapie) sowie das Ziel – eine demokratische Pädagogik – offen.

Nach Ruth C. Cohn ist der Mensch eine psycho-biologische Einheit. Die Autonomie des/der Einzelnen ist umso größer je mehr er/sie sich seiner/ihrer wechselseitigen Abhängigkeit mit allen und allem (sog. Interdependenz) bewusst ist. Ehrfurcht gebührt allem Lebendigen und seinem Wachstum. Respekt vor Wachstum bedingt bewertende Entscheidungen. Freie Entscheidung passiert innerhalb bedingter innerer und äußerer Grenzen, wobei eine Erweiterung dieser Grenzen möglich ist. Störungen haben immer Vorrang, andernfalls nehmen sie ihn sich selbst.
„TZI stellt einen zeitgenössischen Ansatz dar, die unpersönliche Welt der Massenerziehung und Massenkommunikation zu personalisieren. Sie strebt danach, dem einzelnen zu helfen, seine sinnliche Wahrnehmung, sein Fühlen und Denken zur Entfaltung zu bringen, und auch in Arbeitsbeziehungen Menschen nicht zu verdinglichen. Auch sachliche Aufgaben können und sollten nicht als menschlich sinnlos erlebt werden müssen.“
Ruth C. Cohn, Anteilnehmen, S. 20

Sowohl im Setting Mediation als auch bei One-Party-Mediation arbeite ich bzw. arbeiten wir zu zweit in Co-Mediation neben ressourcen- und lösungsorientierten Fragetechniken, GFK (Gewaltfreier Kommunikation) und TZI mit unterschiedlichen Methoden und Tools, um die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien zu fördern bzw. die/den Einzelne/n im Umgang mit einem konkreten Konflikt bei nicht anwesendem, weil zu einer Mediation nicht bereitem (Grundsatz der Freiwilligkeit) und/oder nicht dazu fähigem (fehlende Paktierfähigkeit z.B. aufgrund psychischer Erkrankung und/oder Suchtthematik) Gegenüber zu unterstützen.
Hier ein paar davon:
Ressourcen- und lösungsorientierte Fragetechniken
Sprache verbindet Bedürfniskartenset
Zahlen – Daten – Fakten (ZDF Papier)
Gewaltfreie Kommunikation (GFK)
Empowerndes Storytelling
Empty Chair Methode
Perspektivenwechsel
Organigramm
TZI-Modell
Triade
PEP
♥️